Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
(0551) 281 20 16

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Thomas Koch in Angelegenheiten wie Verkehrsverstößen, Unfällen und Führerscheinangelegenheiten. Dies umfasst die Prüfung von Beweismitteln, die Ausarbeitung rechtlicher Strategien und gegebenenfalls die Vertretung vor Gericht, um Ihre Interessen zu schützen und angemessene Lösungen zu erreichen. In folgenden Bereichen beraten und vertreten wir Sie an unseren Standorten in Göttingen, Braunschweig und Dingelstädt:

Verkehrsunfall
  • Beratung und Vertretung bei Unfällen mit Eigen- und/oder Fremdverschulden

  • Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen

  • Geltendmachung von Nutzungsausfall- und Verdienstausfallschäden

  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, z. B. ein Mietwagen als Ersatzfahrzeug

  • Unterstützung bei der Unfallregulierung mit der Versicherung

  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall

Ordnungswidrigkeiten
  • Beratung und Vertretung bei der Abwehr von Bußgeldbescheiden, z. B. bei

    • Geschwindigkeitsverstößen

    • Rotlicht- oder Abstandsverstößen

    • Alkohol am Steuer

    • Handy am Steuer

    • Verletzung der Vorfahrt

    • Fehlern beim Abbiegen oder Wenden

    • Inbetriebsetzen eines Kraftfahrzeugs ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis

    • Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, obwohl das zulässige Gesamtgewicht überschritten war

    • Nichteinhalten von Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten

Straftaten im Straßenverkehr
  • Beratung und Vertretung beim Vorwurf

    • des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Unfallflucht)

    • der Trunkenheit oder des (Drogen-) Rausches im Straßenverkehr

    • der Gefährdung des Straßenverkehrs

    • des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

    • des Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder ohne Versicherungsschutz

    • des Kennzeichenmissbrauchs

    • der Nötigung

    • der fahrlässigen Körperverletzung

    • der fahrlässigen Tötung

    • der unterlassenen Hilfeleistung

Schmerzensgeldregulierung
  • Schmerzensgeld

  • Haushaltsführungsschaden

  • Entgangener Verdienst

  • Rentenschaden

Rufen Sie uns gerne an
(0551) 281 20 16
Schreiben Sie uns

Hinweis: Ihre Daten werden sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.