Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Thomas Koch Arbeitgeber in den
Bereichen:
∙ Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
∙ Beratung in einzelnen arbeitsrechtlichen Fragen
∙ Abwehr unberechtigter Forderungen (insbesondere Lohn-/Gehaltsforderungen)
∙ Vorbereitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag)
∙ Vertretung vor dem Arbeitsgericht